HESATEC

Preisliste

Wir kommunizieren unsere Preisliste offen und transparent. So wissen beide Seiten immer was etwas kostet und welche Leistung welchen Wert hat.

Dies halten wir bei HESATEC für ein faires System vom dem unsere Kunden profitieren. Unsere Preisliste orientiert sich eng an den Preisen der Handwerker Innung des Märkischen Kreises.

 

Monteurstunden:Netto/Std
Lehrling 1. Lehrjahr23,50 €/Std
Lehrling 2. Lehrjahr28€,50/Std
Lehrling 3. Lehrjahr32€,50/Std
Lehrling 4. Lehrjahr37€,50/Std
Helfer SHK51,80€/Std
Monteur SHK63,70€/Std
Kundendienstmonteur SHK83,33€/Std
Meister SHK89,60€/Std
Montage Beigestelltes Material✶108,80€/Std

Bei besonders verschmutzten oder hygienisch belasteten Arbeiten
(z. B. bei Abflussverstopfungen, stark verschmutzten Heizungsanlagen oder in durch Tiere oder Menschen stark
verunreinigten Bereichen)
erheben wir eine Schmutzzulage von 50 % auf den jeweiligen Monteurstundensatz.
Bei erschwerten Arbeitsbedingungen
(z. B. in Kriechkellern, Drempeln, Zwischendecken oder vergleichbar engen und schwer zugänglichen
Bereichen)
wird eine Erschwerniszulage von 25 % auf den jeweiligen Monteurstundensatz berechnet.
✶ Beim Einbau von kundenseitig beigestelltem Material gilt automatisch unsere
Freistellungsvereinbarung für beigestellte Produkte als Vertragsbestandteil.
Diese regelt, dass für Funktion, Dichtigkeit und Gewährleistung ausschließlich der Auftraggeber haftet.
Bei haushaltsnahen Dienstleistungen können Sie laut § 35a Abs. 2 S.2 EStG 20 % der Arbeitskosten, Maschinenkosten und Fahrtkosten der
Rechnung steuerlich geltend machen. Haushaltsnahe Dienstleistungen bezeichnen Arbeiten, die im oder am Haus geleistet werden. Diese
weisen wir selbstverständlich auf jeder Rechnung aus.

Im Notdienst außerhalb der Geschäftszeiten:

Mo-Do: 07.00 – 16.30 Uhr

Fr: 07.00 – 11.00 Uhr            

Zuschläge außerhalb der Geschäftszeiten:
• 12:00 bzw. 16:30 – 20:00 Uhr → + 50 % Notdienstzuschlag
• 20:00 – 07:00 Uhr → + 100 % Notdienstzuschlag
• Samstag: + 100 % Notdienstzuschlag
• Sonn- und Feiertage: + 150 % Notdienstzuschlag
Alle im Notdienst geleisteten Stunden werden nach tatsächlichem Aufwand gemäß digitalem Stundenzettel
berechnet.

Wartungen:

Netto

Gas Heizwert bis 50 kW

135€ + Material

Gas Heizwert ab 50 kW

nach Aufwand

Gas Brennwert bis 50 kW

145€ + Material

Gas Brennwert ab 50 kW

nach Aufwand

Öl Heizwert bis 50 kW

210€ + Material

Öl Heizwert ab 50 kW

nach Aufwand

Öl Brennwert bis 50 kW

225€ + Material

Öl Brennwert ab 50 kW

nach Aufwand

Werkzeug etc.:

Fahrzeugstellung im Kundendienst

17,50/Fahrzeug

(im Notdienst + %)

Trennmittel

5,61/Stk

Dichtmittelpauschale

nach Aufwand

Reinigungs- und Betriebsmittel

4,15/Stk

Klein-/ Installations- und Befestigungsmaterial

nach Aufwand

Form- und Verbindungsteile

nach Aufmaß

Werkzeug- und Maschinenpauschale

25€

Gasleckmessgerät

15€

Abgasmessgerät

25€/Einsatz

Gasprüfungen

nach Absprache

Kernbohrgerät

nach Durchmesser und Material

KFZ-Kosten:

Zone 1: Menden – (5km ab Heidestr.5, 58708 Menden) 12,50€
Zone 2: Iserlohn -(15km ab Heidestr.5, 58708 Menden) 25,00 €
Zone 3: Hagen, Dortmund, Altena – (25km ab Heidestr.5, 58708 Menden) 27,50 €

Über 30km um Heidestr.5, 58708 Menden nach Absprache. Die Entfernung bezieht sich auf die tatsächliche
Fahrstrecke, nicht Luftlinie.
Im Notdienst + 50,100 oder 150% Aufschlag.
Bei Aufträgen ab 3.000,00€ inkl. MwSt. werden keine KFZ-Kosten berechnet.

Weiteres:


Arbeitszeiten werden inklusive Rüst- und Wegezeiten berechnet.
Die Abrechnung erfolgt je angefangener ¼ Stunde.
Fahrzeiten gelten als Arbeitszeit.
Da wir ein ausbildender Meisterbetrieb sind und Kosten für Ausbildungsvergütungen, Lehrgänge, Arbeitskleidung usw. tragen, wird auch
der Auszubildende auf der Baustelle anteilig berechnet.
Aufträge werden ausschließlich nach schriftlicher Auftragserteilung ausgeführt.
Der Auftrag gilt erst als erteilt, wenn die unterzeichnete Auftragserklärung vorliegt.
(Ein entsprechender Vordruck steht im Downloadbereich zur Verfügung.)
Mehrarbeiten oder Änderungswünsche, die über den ursprünglichen Auftrag hinausgehen, werden nur nach schriftlicher Vereinbarung
ausgeführt.
Mündliche Absprachen oder Zusatzaufträge werden grundsätzlich nicht entgegengenommen.
Grundsätzlich verarbeiten wir nur Material, das von uns geliefert wird, um eine vollständige Funktions- und Gewährleistungssicherheit
gewährleisten zu können.
Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers kann bauseits beigestelltes Material verbaut werden.
In diesem Fall gilt unsere Freistellungsvereinbarung für beigestellte Produkte als Vertragsbestandteil.
Eine Gewährleistung oder Haftung für Funktion, Dichtigkeit oder Folgeschäden ist hierbei ausgeschlossen.
Für solche Arbeiten gilt ein erhöhter Stundensatz gemäß Preisliste, um den fehlenden Materialgewinn und das zusätzliche Risiko
abzudecken.